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Besteuerung von Forks und Splits

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Wenn Sie Kryptowährungen aus einem Hard Fork erhalten haben, müssen Sie in den meisten Fällen auch die steuerliche Relevanz beachten. Die bisherige Vorgehensweise in Deutschland kann dabei durchaus etwas schwer verständlich sein. Daher erklären wir Ihnen in diesem Blogbeitrag die aktuelle Lage und alles was Sie wissen müssen.

Was ist ein Fork?

Zunächst einmal gilt es zu verstehen, was ein Fork im Softwarekontext eigentlich ist. Es gibt zwei Arten von Forks – Soft Forks und Hard Forks. 

Während ein Soft Fork üblicherweise nur eine geringfügige Änderung des Quellcodes ist, die mit älteren Versionen der Blockchain abwärtskompatibel ist, ist ein Hard Fork nicht mit früheren Versionen der Software kompatibel.

Das mag für Unvertraute erstmal etwas seltsam klingen, aber das Wichtigste zu verstehen ist, dass es immer zu einer Aufspaltung der Blockchain kommt, wenn eine Kryptowährung einen Hard Fork durchführt. Das bedeutet, dass es nach dem Hard Fork zwei unterschiedliche Netzwerke („Chains“) geben wird und Sie am Ende Coins oder Token erhalten, die zu beiden Netzwerken gehören, wenn Sie die ursprüngliche Kryptowährung zum Teilungszeitpunkt besessen haben.

Das mag wie ein Sechser im Lotto klingeln, da man ja praktisch einen neuen Coin „geschenkt“ bekommt, jedoch werden nur in den seltensten Fällen beide Blockchains weiterentwickelt und behalten einen wirtschaftlichen Wert. In den meisten Fällen wird die alte Chain fallen gelassen, es wird noch nicht einmal vom Nutzer eine Spaltung bemerkt, wenn man nicht seinen eigenen Node betreibt. In anderen Fällen existieren jedoch beide Blockchains parallel weiter, weil sich Miner, Nodes und/oder User nicht einig sind, welche Kette die vorherrschende sein soll – es gibt somit zwei verschiedene Kryptowährungen, die beide einen Wert haben und an Börsen gehandelt werden könnten.

Einige Beispiele für Hard Forks, die zu verschieden neuen Coins mit Nachfrage geführt haben, sind Bitcoin Cash (Split von Bitcoin) und Ethereum (Hard Fork vom nun sogenannten Ethereum Classic).

Wie werden Forks besteuert?

Die Besteuerung ist leider nach wie vor nicht abschließend geklärt und kann zu unterschiedlichen Betrachtungsweisen führen.

Keine Anschaffungskosten

Hier wird angenommen, dass in Fällen eines Forks, in denen Kryptowährungen in Ihren Besitz übergegangen sind, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wurde, ein steuerpflichtiger Gewinn sowie die Anschaffungskosten mit 0€ angesetzt werden sollten. Zu einer Schenkung kann es nicht gekommen sein, da für die aktive Schenkung ein Schenker identifiziert werden muss.

Lotteriegewinn

Andere vertreten die Annahme, dass der Tatbestand eines Lottogewinns zutrifft. Es gehen Werte in den Besitz über ohne diese angeschafft oder eine sonstige Leistung erbracht zu haben. Es gibt auch keinen Eigentümerwechsel, da die Coins nicht aus dem Eigentumsverhältnis eines Anderen wechseln. Sie beginnen wie bei einem Airdrop erst in Ihrem Vermögen ihre Existenz, sie e entstehen ohne Ihr eigenes Zutun. Somit gibt es auch keine Leistungserbringung von Ihnen und damit auch keine Einkünfte im Steuersinne.

Ursprüngliche Anschaffungskosten aufteilen

Es gibt auch die Denkweise, dass ein Split oder Fork dem Vorgang eines Aktiensplits ähnelt. Demnach wären die Anschaffungskosten der ursprünglich erworbenen Kryptowährung im Verhältnis der Preise beider Kryptowährungen zum Zeitpunkt des Forks aufzuteilen.

BMF-Schreiben

Im aktuellsten Schreiben des Bundesfinanzministeriums wurde ein Entwurf veröffentlicht, das sich mit der Besteuerung von Kryptowährungen befasst. Darin wird von einem Fork als Anschaffung geredet. Eine Veräußerung ist daraufhin innerhalb eines Jahres steuerpflichtig und die Höhe des Gewinns hängt von den Anschaffungskosten ab. Diese orientieren sich natürlich am Wert des ursprünglichen Coins.

Wie Sie sehen, kommt es immer auf den Einzelfall an bzw. tun sich immer wieder neue Wendungen hervor. Falls Sie sich unsicher über Ihre eigene Steuerverpflichtungen sind, konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Unsere Steuersoftware

Wenn Sie Coins aus einem Fork erhalten haben und als Einkommen oder sonstige Erträge melden müssen, können Sie unsere automatisiere Software gerne kostenlos ausprobieren. Zehntausende Nutzer haben sich mittlerweile für unsere Plattform entschieden, speziell für Forks gibt es die Möglichkeit, solche Transaktionen mit einem Label zu kennzeichnen und damit im Jahresbericht einfach und korrekt einzuordnen. Das Hinzufügen von Wallets und Börsen kann über API oder CSV Import getätigt werden, vollkommen automatisiert und optimiert. Falls es mal etwas hinkt, warten unsere Supportmitarbeiter auf Ihre Fragen.

Die Kontoeröffnung ist wie bereits erwähnt 100% kostenlos, Kosten entstehen erst bei der Finalisierung der Steuerbescheide wenn ein Transaktionslimit überschritten wurde.

Wenn Sie weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Thema haben, erreichen Sie uns über:

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