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Krypto-Steuern

Wie man seine Kryptoverluste zum Vorteil nutzen kann

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Wir haben gerade ein sehr turbulentes Jahr für den Kryptomarkt hinter uns gelassen und wie es aussieht wird es auch so weitergehen. Im Jahr 2017 gab es einen Anstieg des Bitcoin-Preises von $700 auf fast $20.000, um im Folgejahr wieder auf knapp $3.000 hinabzurauschen. Das entspricht einem Rückgang von fast 85%, mit Blick auf den weiteren Kryptomarkt ist das noch fast eine positive Entwicklung. Es war keine Seltenheit, dass der Großteil der Altcoins 99%+ verloren haben. Als großes Negativbeispiel anzuführen ist leider der Niedergang von Terra und das dazugehörende Ökosystem im Jahr 2022.

Natürlich erhoffen wir uns alle große Gewinne, jedoch ist es wahrscheinlicher, dass jeder in der Industrie auch mit realisierten oder nicht-realisierten Verlusten zu kämpfen hat. In diesem Blogbeitrag versuchen wir Sie an die Hand zu nehmen und zu zeigen, dass man Verluste auch steuerlich geltend machen kann und damit die Pein zumindest ein bisschen zu lindern.

Zunächst ist es wichtig ein grundlegendes Verständnis der Regelungen zu haben, die für die Berechnung der Steuern gelten.

Generelle Besteuerung von Kryptowährungen

Für Privatanleger gelten normalerweise das Handeln mit Kryptowährungen als sogenannte private Veräußerungsgeschäfte. Diese Geschäfte unterliegen in der Regel nur der Besteuerung, wenn die Kryptos kürzer als ein Jahr gehalten werden. In diesem Falle werden die Erlöse mit dem persönlichen Einkommensteuersatz in Höhe von bis zu 45% versteuert. Zusätzlich kommt noch der Solidaritätszuschlag obendrauf und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Private Veräußerungsgeschäfte

Wie schon erwähnt, gilt es bei einer Haltedauer von bis zu einem Jahr die Geschäfte steuerrelevant zu erfassen. Alles was nach einem Jahr verkauft wurde ist jedoch frei davon und kann steuerfrei realisiert werden (ACHTUNG: bei Coins oder Token, die zum Staking oder Lending benutzt werden, verlängerte sich bisher die Haltedauer von einem auf zehn Jahre! Ein neues Schreiben des BMF hat das zwar mittlerweile anders klargestellt, jedoch sollte trotzdem mit Schikanen gerechnet werden, das dies noch sehr frisch ist).

Auch jeder Tausch/Verkauf innerhalb zweier Kryptowährungen ist zu beachten und damit steuerrelevant, nicht nur ein Tausch mit Fiat-Währungen. Als steuerlich relevante Berechnungsgrundlage wird bei einem Krypto-Tausch der gegenwärtige Euro-Wert angesetzt.

Verluste und deren Besteuerung

Auch bei Verlusten gilt wie bei Gewinnen die Haltefrist von einem Jahr. Wenn die Anschaffungskosten höher sind als der Erlös am Ende – und das alles innerhalb eines Jahres passiert ist – entsteht ein steuerrelevanter Verlust. Ebenso wie schon im oberen Abschnitt angesprochen gilt dies auch für Kryptotauschgeschäfte, mit Bezug zum jeweiligen Euro-Wert zum Handelszeitpunkt. Außerhalb der Haltefrist ist leider kein Verlust steuerlich verrechenbar.

Verluste aus privaten Veräußerungen können nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden, seien es das Gehalt oder Kapitaleinkünfte. Es ist nur eine Verrechnung mit anderen Investments im Bereich der privaten Vermögensgegenständen möglich, z.B. Edelmetalle, Immobilien, Raritäten oder Fremdwährungen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie sich Verluste in der Einkommensteuererklärung zeigen lassen können. Zum einen kann der erlittene Verlust in das vorangegangene Jahr zurückgetragen werden, sofern der Saldo aus allen privaten Veräußerungsgeschäften des aktuellen Kalenderjahres negativ ist.

Zum anderen kann ein Verlust auch in die darauffolgenden Kalenderjahre vorgetragen werden. Um dies zu ermöglichen muss ein Antrag zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gestellt werden. Das Finanzamt vergibt daraufhin in der Regel einen Feststellungsbescheid, der als Grundlage für die Verrechnung der folgenden Jahre gilt. Deswegen ist es ratsam, in jedem Fall, auch in negativen Jahren, eine Verlustaufstellung zu machen und gegebenenfalls auch nicht-realisierte Verluste noch zu realisieren.

Anschauungsbeispiel

Jahr 1

  • Kauf von 1 ETH über 400€
  • Verkauf von 1 ETH für 1 Token XYZ (ETH Kurs 1.200€)

Steuerrelevanter Gewinn von 800€

Jahr 2

  • Verkauf von Token XYC zu Kurs von 200€ – innerhalb der zwölfmonatigen Haltefrist

Steuerrelevanter Verlust von 1.000€

Dieser Verlust ist steuerrelevant und kann bei isolierter Betrachtung in das Jahr 1 zurückgetragen werden. Die Steuer auf den Gewinn von 800€ kann komplett erstattet werden. Nach Ablauf der zwölf Monate Haltefrist hätte beides vom Anleger getragen werden müssen.

Unser Rat

Wir von Coinpanda raten jedem Krypto-Enthusiasten, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Selbst bei Interesse eines weiter bestehenden Invests kann auch ein tagesgleicher Verkauf/Neukauf in Betracht gezogen werden, nur um diese Regelung zu seinem Vorteil zu nutzen.

Wenn Sie weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Thema haben, erreichen Sie uns über:

Die auf dieser Website bereitgestellten Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und sollten nicht als professionelle Beratung verstanden werden. Wir empfehlen Ihnen, sich von unabhängigen Fachleuten rechtlich, finanziell, steuerlich oder anderweitig beraten zu lassen, um die Informationen auf unserer Website mit Ihrer Situation in Einklang zu bringen. Coinpanda kann nicht für Verluste verantwortlich gemacht werden, die durch die Nutzung oder Abhängigkeit von den Informationen entstehen, die direkt oder indirekt über diese Website zugänglich sind.

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