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Steuern bei Diebstahl und Verlust von Kryptos

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Niemand verliert gerne sein hart erarbeitetes Geld oder Investment. Leider ist es in Krypto aber nicht unüblich, Opfer von Diebstahl, Betrug oder Veruntreuung zu werden. Ein Zugriffsverlust anderer Art ist ebenso nichts ungewöhnliches. Die steuerlichen Behandlungen dahingehend sind leider noch etwas unausgereift bzw. nicht existent.

Dieser Artikel befasst sich erst einmal mit allen Möglichkeiten eines Verlusts und beantwortet am Ende die Frage, wie der deutsche Fiskus dazu steht.

Die verschiedenen Szenarien

Es gibt unzählige Wege wie man heutzutage Zugriff auf seine Assets verlieren kann. Die gewöhnlichsten Szenarien sind wie folgt:

  • Zugriff auf die eigene Wallet verlieren
  • Wallet Hacks
  • Börsenhacks
  • Insolvenz der Börse
  • ICO Betrug
  • Exit Scams

Walletzugriff verloren

Die richtige Verwahrung der Assets ist heute wichtiger als je zuvor und es ist immer zu empfehlen eine Kopie der privaten Schlüssel zu erstellen. Falls der Zugriff nicht mehr möglich ist und auch keine Kopie mehr vorhanden ist, gibt es leider so gut wie keine Möglichkeit mehr den Zugriff wiederzuerlangen. Wenn dies Eintritt, dann kann mit dem Finanzamt argumentiert werden, dass eine Art Unfallverlust vorliegt und dies somit anrechnen zu lassen. Dies ist jedoch mit wenig Erfolg verwöhnt worden in der Vergangenheit. Es ist zwar als Vermögensverlust und bei der FIFO-Methode berücksichtigt, jedoch gibt es selten eine Gutschrift bzw. Steuerentlastung.

Hacks

Seit dem Beginn der Krypto-Economy gab es bisher mehrere große Hacks bei namhaften Börsen. Auch wenn natürlich viele Ressourcen eingesetzt werden, um dies zu verhindern, kann dies auch für die Zukunft nicht komplett ausgeschlossen.

Beides, Wallet- und Börsenhacks, kann als Diebstahl angesehen werden. Ein Diebstahl zählt in diesem Bereich aber weiterhin nicht als Veräußerungsgeschäft und wird deswegen steuerlich von Haus aus nicht als geltend angesehen werden.

Insolvenz und Schließung von Börsen

Es gab bereits mehrere (un)erwartete Schließungen von Börsen in relativ kurzen Zeit. Vor allem Mt. Gox, Cryptopia und QuadrigaCX kommen da einem in den Kopf. Tausende Kunden verloren daraufhin ihre gesamten Einlagen in exorbitanter Höhe. Viele fragten sich dann natürlich, wie das steuerlich behandelt werden würde.

Leider ist es hier auch ähnlich gehandhabt wie bei den bisherig vorgestellten Szenarien. Steuerlich ist wohl wenig zu holen, man könnte auf Eigeninitiative in Kollaboration mit einem Steuerberater evtl. in ein Gespräch mit dem zuständigen Finanzamt kommen, jedoch sind die Chancen auf Erfolg sehr gering. Eine Auszahlung aus einer Insolvenzmasse, wie es bei Mt. Gox im Gange ist, bleibt wohl der einzige Silberstreifen am Horizont.

ICO-Betrug und Exit Scams

Auch hier gibt es noch keine offizielle Richtlinie, es gelten leider die gleichen Grundsätze – keine Möglichkeiten hier einen Steuervorteil zu erreichen.

Zusammenfassung

Leider ist es bislang noch so, dass es keine Richtlinie für die steuerliche Behandlung von verlorenen/gestohlenen Assets gibt. Daher wird zumeist einfach alles abgeschmettert was diesbezüglich beim Finanzamt auf den Tisch kommt.

In Deutschland ist es bisher nur möglich, etwas positives aus schrecklichen Verlusten zu ziehen, wenn eine Art Versicherung für diesen Fall abgeschlossen wurde.

Wir hier bei Coinpanda haben eine automatische Trackerfunktion entwickelt, die von zehntausenden Nutzern große Beliebtheit feiert. Für Assets, die leider gestohlen oder verloren gingen, gibt es die Möglichkeit, diese zu kennzeichnen und damit korrekt auszuweisen und einzuordnen. Sie können sogar für jedes abgelaufene Steuerjahr einen Steuerbericht anlegen lassen, der alle Details für Sie aufschlüsselt und detailliert ausweist, was in Ihrer Steuererklärung angegeben werden muss.
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Wenn Sie weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Thema haben, erreichen Sie uns über:

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