Sie sind leidenschaftlicher Staker und fragen sich nun, wie Sie dies in der Steuererklärung korrekt angeben können? Vor kurzem gab es wieder ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das für ein wenig mehr Klarheit bei der steuerlichen Behandlung vom Staking gesorgt hat. Alleine dadurch ist das Staking für deutsche Bürger deutlich attraktiver geworden. Darum und noch viel mehr handelt dieser Blogbeitrag für Sie!
Was ist Staking?
Beim Staking spricht man in erster Linie von der Teilnahme am Proof-of-Stake-Konsensmechanismus einer Kryptowährung. Dabei werden eigene Coins oder Token eingesetzt, um als sogenannter Validator die Blockchain aufrechtzuerhalten und Transaktionen zu validieren. Für diesen Einsatz bekommt man eine Aufwandsentschädigung in Form von Zinsen der jeweiligen Währung.
Die steuerliche Behandlung
Die kurze und knappe Antwort: ab einem jährlichen Betrag von 256 Euro sind die Einnahmen aus dem Staking steuerpflichtig. Es macht dabei keinen Unterschied, ob man selbst Validator ist oder nur Teil eines Pool/einer Plattform. Für die Wertfeststellung gilt der Tag des Zuflusses der Staking Rewards. Die anfallende Steuer richtet sich ausschließlich nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz.
Ein Nachteil kann dabei entstehen, wenn zwischen dem Erhalt der Rewards und dem Verkauf ein Kursverfall der unterliegenden Kryptowährung geschieht, da Sie trotzdem Steuern in Bezug zum Erhalt schulden. Verkaufte Staking Rewards werden steuerlich genauso behandelt wie gekaufte Kryptos.
Haltefrist beim Staking
Das neue BMF-Schreiben hat hierbei eine neue Zeitrechnung geschaffen – es gelten nicht mehr die 10 Jahre Haltefrist, sondern nur noch ein Jahr Haltfrist. Somit haben zum Staking eingesetzte Coins ebenso wie erhaltene Rewards keinen Einfluss mehr auf die ehemalig gefürchtete Haltefrist. Die einzige Ausnahme bleiben nun nur der Erhalt der Rewards, dies bleibt jederzeit steuerpflichtig.
Beispiele
Staking Rewards werden behalten
Es erfolgt nur eine Besteuerung anhand der Höhe des Eingangswerts der Rewards, sofern der Freibetrag von 256€ überschritten wird.
Staking Rewards werden verkauft
Es erfolgt nur eine Besteuerung anhand der Höhe des Eingangswerts der Rewards, sofern der Freibetrag von 256€ überschritten wird. Wenn innerhalb eines Jahres nach Kauf nach FiFo-Prinzip die Rewards verkauft werden, dann ist das ein steuerlich relevanter Vorgang. Wenn mehr als ein Jahr vergangen wird, ist ein Verkauf steuerfrei.
Coinpanda
Egal, ob Sie viele oder eine relativ überschaubare Anzahl an Reward-Transaktionen erhalten, wird es doch sehr schnell zu einem bürokratischen Alptraum alles korrekt zu erfassen. Unsere Software genießt in der Staking-Community mittlerweile große Beliebtheit, da alles relevante automatisch verfolgt wird und auch manuell Labels zu bestimmten Transaktionen hinzugefügt werden können, falls es mal etwas Nachhilfe braucht.
Das Hinzufügen von Wallets und Börsen kann über API oder CSV Import getätigt werden, vollkommen automatisiert und optimiert. Falls es mal etwas hinkt warten unsere Supportmitarbeiter auf Ihre Fragen.
Die Kontoeröffnung ist 100% kostenlos, Kosten entstehen erst bei der Finalisierung der Steuerbescheide wenn ein Transaktionslimit überschritten wurde.
Wenn Sie weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Thema haben, erreichen Sie uns unter: