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Wie werden Airdrops besteuert?

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Wenn Sie eine Kryptowährung aus einem Airdrop erhalten haben, bedeutet das, dass Sie auch in den meisten Fällen verpflichtet sind, Steuern darauf zu zahlen. In diesem Artikel erklären wir die steuerliche Behandlung von Airdrops und wie Sie dies auch korrekt in Ihrer Steuererklärung ausweisen können.

Was ist ein Airdrop?

Jeder mag Free Money, jedoch kann es auch eine negative Überraschung sein, wenn plötzlich Geld aus dem Nichts auftaucht. Wenn Sie jemals eine Kryptowährung besessen und gehandelt, sich in Protokollen ausgetobt haben, dann haben Sie bestimmt auch schon einige kostenlose Token in Form von Airdrops direkt in Ihre Wallet oder Ihr Börsenkonto bekommen.

Diese Airdrops sind selten von großem Wert, können sich aber im Laufe der Zeit im Preis vervielfachen. In seltenen Fällen wurden geringfügige Airdrops tatsächlich zu tausenden Euro! Ursprünglich wurden Airdrops in Wallets geschickt, nachdem man sich im Rahmen eines Initial Coin Offering (ICO) einen Anteil an einem komplett neuen Token gesichert hatte. Mittlerweile hat es sich ein bisschen gewandelt, meistens sind es jetzt entweder Belohnungen für treue User oder Überraschungsdrops für das Hinterlegen von Informationen, learn-to-earn etc. Eine Art Loyalitäts- bzw. Bonusprogramm von Börsen ist ebenso nichts Unübliches mehr.

Ein paar berüchtigte Airdrop-Beispiele sind:

  • 1000 Ontology (ONT) ATH von $12.000 (January 2018)
  • Stellar (XLM) wurde allen Bitcoin Haltern gutgeschrieben
  • BitTorrent (BTT) an alle Halter von Tron (TRX, 2019)
  • 400 Uniswap (Uni) ATH von $3.400 (September 2019)

Die Besteuerung in Deutschland

In der Regel werden Airdrops verteilt ohne diese erworben oder sonstige direkte Leistungen dafür erbracht zu haben. Die Token werden auch nicht aus dem Eigentumsverhältnis einer anderen rechtlichen Person auf Sie übertragen, sie werden quasi erschaffen und beginnen ihre „Existenz“ in Ihrer Wallet. Jedoch auch nur, wenn Ihre Wallet oder Ihr Börsenkonto bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Sie ähneln damit quasi einem Zufallsfund oder einem Gewinn im Lotto.

Mangels fehlender Anschaffungskosten kommt es bei einer eventuellen Veräußerung nicht zu einer üblichen Gegenüberstellung von Kosten und Erlösen wie bei privaten Veräußerungsgeschäften. Eine alte Regelung sah deswegen vor (mangels Leistungserbringung), den Verkauf von Airdrops nicht steuerpflichtig zu behandeln.

Jedoch veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) vor kurzem einen Entwurf, der sich mit der Konkretisierung der Regelungen um die Besteuerung von Kryptowährungen befasst hat. Nach ihren neuesten Ansichten können Airdrops nun als sonstige Einkünfte angesehen werden, solange eine Vorleistung erbracht wurde. Das kann z.B. die Nutzung eines Protokolls mit Intention daraufhin sich für Token zu qualifizieren oder sogar nur ein Ausfüllen eines E-Mail-Kontaktfeldes/Angeben der Wallet-Adresse sein. Sollte sich diese Ansicht des BMF bestätigen werden alle Ämter in Deutschland daran gebunden sein. Es kann sogar zu einer rückwirkende Besteuerung kommen. Gegen ein solches Ereignis bliebe einem noch ein Einspruchsverfahren um eventuelle Nachzahlungen mit Zinsen zu verhindern. Bitte lassen Sie sich dahingehend von einem Steuerberater beraten!

Die richtige Steuer-Software

Wenn Sie nicht alle Airdrops selbst nachverfolgen oder im Großen und Ganzen mit Ihrem restlichen Portfolio nicht den Überblick verlieren möchten, können wir Ihnen mit Überzeugung unsere automatische Coinpanda Software empfehlen.

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Die Kontoeröffnung ist 100% kostenlos, Kosten entstehen erst bei der Finalisierung der Steuerbescheide wenn ein Transaktionslimit überschritten wurde.

Wenn Sie weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Thema haben, erreichen Sie uns über:

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